Die Erdbestattung
Während ältere Friedhöfe - gelegen in wunderschönen Parklandschaften - oft einen ganz besonderen Reiz ausstrahlen und den Betrachter durch großartige Grabmale in ihren Bann ziehen, herrscht auf modernen Grabfeldern oft bedrückende Monotonie. Aber Größe und Gestaltung der
Grabsteine oder Kreuze sind penibel durch Friedhofssatzungen geregelt.
Die Gräber beinhalten eine Nutzungszeit von vielen Jahren, können aber nach Ablauf dieser Zeit weiter erworben werden. Somit bleibt das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte im Familienbesitz.
Gestaltung und Pflege
Bei einer Wahlgrabstätte besteht - innerhalb der Friedhofssatzung - die freie Gestaltungsmöglichkeit der Pflege und des Grabsteins.
Die Lage des Grabes kann auf dem Friedhof ausgesucht werden. Es besteht die Möglichkeit mehrere Grabstätten nebeneinander zu erwerben.
Wahlgrabstätten werden oft auch als Familiengräber bezeichnet.