Information zur Corona Pandemie im Trauerfall

Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht bitten wir Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Corona Pandemie dazu angehalten sind die Ansteckungsgefahr für Kunden sowie für unsere Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.


Aus diesem Grund empfehlen wir, bei einem akuten Sterbefall, eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 02203 53438, sowie zu Trauergesprächen mit nicht mehr als zwei Angehörigen zu kommen. Weiterhin möchten wir in der aktuellen Lage von Trauergesprächen außer Haus absehen.


Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Bestattungshaus Schweitzer

Die Erdbestattung

Während ältere Friedhöfe - gelegen in wunderschönen Parklandschaften - oft einen ganz besonderen Reiz ausstrahlen und den Betrachter durch großartige Grabmale in ihren Bann ziehen, herrscht auf modernen Grabfeldern oft bedrückende Monotonie. Aber Größe und Gestaltung der
Grabsteine oder Kreuze sind penibel durch Friedhofssatzungen geregelt.

Die Gräber beinhalten eine Nutzungszeit von vielen Jahren, können aber nach Ablauf dieser Zeit weiter erworben werden. Somit bleibt das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte im Familienbesitz.

Gestaltung und Pflege

Bei einer Wahlgrabstätte besteht - innerhalb der Friedhofssatzung - die freie Gestaltungsmöglichkeit der Pflege und des Grabsteins.

Die Lage des Grabes kann auf dem Friedhof ausgesucht werden. Es besteht die Möglichkeit mehrere Grabstätten nebeneinander zu erwerben.

Wahlgrabstätten werden oft auch als Familiengräber bezeichnet.

Bestattungshaus Schweitzer • Hauptstraße 389 • 51143 Köln (Porz)

Tag und Nacht für Sie erreichbar: (0 22 03) 5 34 38

Kreuz

seit 1959


Datenschutz Impressum