Die Seebestattung
Die Seebestattung wird mit einer vom deutschen Hydrografischen Institut zugelassenen Urne vollzogen.
Die Beisetzung in Nord- oder Ostsee oder in einem anderen Meer muss von der Ordnungsbehörde vorab genehmigt werden. Für diese Genehmigung ist es nötig, dass die Seebestattung vorab handschriftlich vom Verstorbenen niedergeschrieben ist.
Seebestattungen können ohne Angehörigen oder gegen Aufpreis mit Angehörigen durchgeführt werden.
Nach erfolgter Seebestattung erhalten die Hinterbliebenen eine Seekarte mit der genauen Position der Urnenbeisetzung sowie einen Auszug aus dem Schiffstagebuch.
Die Flussbestattung
Ähnlich wie bei der Seebestattung wird auch hier eine vom dt. hydrografischen Institut zugelassene Urne, eine Genehmigung des Ordnungsamtes sowie eine handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen benötigt.
Auch die Flussbestattung ist mit Angehörigen (gegen Aufpreis) oder ohne Angehörige möglich.
Beisetzungsmöglichkeiten für die Flussbestattung: Mass Maasbracht Roermond in den Niederlanden, Osterschelde in den Niederlanden.
Sollten Sie Fragen zu der Seebestattung oder der Flussbestattung haben, rufen Sie uns an: 02203 / 53438.