Information zur Corona Pandemie im Trauerfall

Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht bitten wir Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Corona Pandemie dazu angehalten sind die Ansteckungsgefahr für Kunden sowie für unsere Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.


Aus diesem Grund empfehlen wir, bei einem akuten Sterbefall, eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 02203 53438, sowie zu Trauergesprächen mit nicht mehr als zwei Angehörigen zu kommen. Weiterhin möchten wir in der aktuellen Lage von Trauergesprächen außer Haus absehen.


Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Bestattungshaus Schweitzer

Wie kann eine Vorsorge finanziert werden?

Das Treuhandkonto

Der Bestatter legt für den jeweiligen Kunden ein Treuhandkonto an. Das Treuhandkonto kann nur im Todesfall mit einer Sterbeurkunde aufgelöst werden.

Dieses Treuhandkonto erwirtschaftet die normalen Bankzinsen, die dem Vorsorgevertrag bei Eintritt des Sterbefalles gutgeschrieben werden.

Sterbegeldversicherung mit Unfalltod Zusatzversicherung

Die Sterbegeldversicherung deckt die Kosten der Bestattungsvorsorge und erwirtschaftet Überschüsse. Nach erfolgter Bestattung wird ein evtl. Guthaben den Angehörigen oder der uns in der Bestattungsvorsorge genannten Person  ausgezahlt.

Sie haben lebenslang Versicherungsschutz, es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Das Höchsteintrittsalter beträgt 85. Lebensjahre.

Bei Eintrittsalter bis 65 Jahren voller Versicherungsschutz nach dem 1. Jahr.
Bei Eintrittsalter ab 70 Jahren voller Versicherungsschutz nach dem  2. Jahr.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bestattungshaus Schweitzer • Hauptstraße 389 • 51143 Köln (Porz)

Tag und Nacht für Sie erreichbar: (0 22 03) 5 34 38

Kreuz

seit 1959


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