Wie kann eine Vorsorge finanziert werden?
Das Treuhandkonto
Der Bestatter legt für den jeweiligen Kunden ein Treuhandkonto an. Das Treuhandkonto kann nur im Todesfall mit einer Sterbeurkunde aufgelöst werden.
Dieses Treuhandkonto erwirtschaftet die normalen Bankzinsen, die dem Vorsorgevertrag bei Eintritt des Sterbefalles gutgeschrieben werden.
Sterbegeldversicherung mit Unfalltod Zusatzversicherung
Die Sterbegeldversicherung deckt die Kosten der Bestattungsvorsorge und erwirtschaftet Überschüsse. Nach erfolgter Bestattung wird ein evtl. Guthaben den Angehörigen oder der uns in der Bestattungsvorsorge genannten Person ausgezahlt.
Sie haben lebenslang Versicherungsschutz, es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Das Höchsteintrittsalter beträgt 85. Lebensjahre.
Bei Eintrittsalter bis 65 Jahren voller Versicherungsschutz nach dem 1. Jahr.
Bei Eintrittsalter
ab 70 Jahren voller Versicherungsschutz nach dem 2. Jahr.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.